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Keine Freiheit mehr für das liebe Federvieh? Geflügelpest ist auf dem Vormarsch – schlechte Zeiten für die Züchter

Presseartikel aus „Unser Rietberg“ Ausgabe Nr. 17 vom 18. November 2020

Redakteurin: Petra Blöß

Rietberg (pb). Nein, das ist kein gutes Jahr, dieses 2020, für Privathaushalte, Firmen, für Politik, Vereine, Künstler, Kultur, Sportmannschaften und so weiter und so weiter. Die Coronakrise schränkt alles ein und manch ein Verein bangt um seine Existenz, nicht unbedingt wegen des lieben Geldes, wohl aber wegen der fehlenden Aktivitäten, der Gemeinschaft und des Zusammenhalts, der nun einmal nicht gelebt werden darf. Beispiel: die Rassegeflügelzucht, normalerweise beleben die Lokalschauen, wie auch die überregionalen Ausstellungen das Miteinander. Die gemeinsame Vorbereitung solcher Termine, von der Planung zur Gestaltung über den Besatz bis hin zum Sammeln von Tombolapreisen, die Treffen mit vielen Interessenten insbesondere zur den offiziellen Eröffnungen – und nicht zuletzt das gemeinsame Gespräch bei Kaffee und Kuchen, nix is‘. Da wird es schwer, Nachwuchs zu motivieren für das zeitaufwendige und verantwortungsvolle Hobby, auch, weil es ja keinen sichtbaren Lohn für die züchterischen Bemühungen gibt. Keine Landesverbandsehrenpreise, keine Jugendpokale, schlichtweg nichts. Und, nun treibt auch mal wieder die Sorge um die Federviecher die Züchter um. Nach der Schweinepest, Problem für Landwirte, ist zusätzlich die Geflügelpest auf dem Vormarsch. Dazu teilt der Kreis Gütersloh aktuell mit: „Ein erster Hausgeflügelbestand an der deutschen Nordsee ist von der Vogelgrippe betroffen. Nach Fällen in Westrussland, Kasachstan, Israel und den Niederlanden ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), gemeinhin bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, also in Deutschland angekommen. Schon in einer Risikobewertung Anfang Oktober schätzte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Einschleppungsrisiko als hoch ein. Fälle von Vogelgrippe, die dem Subtyp H5 zugeordnet sind, wurden seit Ende Oktober bei Wild vögeln in Schleswig-Holstein, Hamburg und MecklenburgVorpommern nachgewiesen. Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, noch mehr Augenmerk auf die Biosicherheit in ihren Beständen zu legen und sämtliche direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Wild- und Hausgeflügel zu minimieren. Das FLI empfiehlt eine Überprüfung im Betrieb anhand der ‚AI-Risikoampel zur Selbsteinschätzung der Biosicherheit im Geflügel haltenden Betrieb‘. Der Link dazu findet sich auf der Internetseite des FLI. Besonders zu beachten ist, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreumaterial und gleichartige weitere Materialien müssen ebenso unzugänglich für Wildvögel gelagert werden. Hobbyhalter sollen mindestens die Vorsichtsmaßnahmen des FLIMerkblatts ‚Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen‘ einhalten. Weiterhin sieht die Geflügel pest-Verordnung vor, dass bei Todesfällen oberhalb der gesetzlichen Warnwerte und bei auffälligen Symptomen ein Tierarzt zur Klärung der Verdachtsfälle hinzugezogen wird. Der Warnwert für Todesfälle richten sich im Einzelnen nach der Größe des Bestands, dem Zeitraum der Todesfälle und der Geflügelart. Halter von Freilandgeflügel werden aufgefordert, sich schon jetzt Gedanken über Aufstallungsmöglichkeiten zu machen, da bei einer Verschärfung der Gefahrenlage im Kreis Gütersloh mit einer Stallpflicht mindestens für Risikogebiete zu rechnen ist. Ein solches ist insbesondere der Bereich, der an das Steinhorster Becken grenzt – Teile der Städte Rietberg und Verl also. Das Schutzgebiet Steinhorster Becken ist ein Anziehungspunkt für viel Wild- und Zugvögel. Und Rietberg ist auch das Zentrum der Geflügelhaltung im Kreis. Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Alle Bürger und Bürgerinnen sind darüber hinaus dazu aufgerufen, auffällige Verhaltensweisen von ganz bestimmten Wildvogelarten – Greifvögeln, Rabenvögeln und wildem Wassergeflügel – der örtlichen Veterinärbehörde umgehend zu melden“, heißt es im offiziellen Schreiben der Gütersloher Behörde. Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh ist bei Meldungen und Nachfragen zur Vogelgrippe per E-Mail unter veterinaer.lebensmittelueberwachung@kreisguetersloh.de erreichbar. Die Experten geben gerne Auskunft und helfen bei Fragen weiter.

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