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Geflügelpest – Stallpflicht in fünf Kommunen im Kreis Gütersloh – auch für Westerwiehe

Gütersloh. In den Kommunen Gütersloh, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen und Verl muss ab Mittwoch, 7. Dezember, sämtliches Geflügel aufgestallt werden. Die entsprechende Tierseuchenverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 802 veröffentlicht.

Foto: Kreis Gütersloh

Grund dafür ist das aktuelle Ausbruchsgeschehen. Im Herbst gab es bereits vier Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Gütersloh in den Städten Rietberg und Verl. In der vergangenen Woche ist ein weiterer Ausbruch in Verl-Kaunitz hinzugekommen. Darüber hinaus wurde in der Stadt Bielefeld ein Geflügelpest-Ausbruch bestätigt, dessen Überwachungszone in Teile des Kreises Gütersloh ragt. Die Aufstallpflicht in den fünf Kommunen ist notwendig, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Geflügelpesterregers zu rechnen ist.

Am 19. Oktober hatte der Kreis Gütersloh die Stallpflicht für die sechs Kommunen Gütersloh, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl erlassen. Diese Allgemeinverfügung ist nun ausgelaufen. Das bedeutet: Geflügelhalter in Rheda-Wiedenbrück und Langenberg müssen ihr Geflügel nicht mehr aufstallen. Die anderen Kommunen sind durch die neue Tierseuchenverfügung weiterhin von der Stallpflicht betroffen, die Gemeinde Steinhagen ist dazugekommen.

Das Amtsblatt Nr. 802 ist unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt einsehbar.

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