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GEFLÜGELPEST Aufstallpflicht in sechs Kommunen

Presseerklärung des Kreises Gütersloh vom 19. Oktober 2022

Gütersloh. Als vorbeugende Maßnahme gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest hat der Kreis Gütersloh per Allgemeinverfügung für sechs Kommunen eine Aufstallpflicht veranlasst. In Gütersloh, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl müssen alle Geflügelhalter mit dem heutigen Tag Geflügel in geschlossenen Ställen beziehungsweise Schutzvorrichtungen unterbringen, so dass sie vor einem Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel geschützt sind. Die Stallpflicht gilt, bis sie wieder per Allgemeinverfügung aufgehoben wird. Am vergangenen Wochenende bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), den Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza in einem Bestand mit rund 8.000 Tieren in Rietberg. Inzwischen gibt es einen weiteren Verdachtsfall in Verl. Das Laborergebnis des FLI für diesen Bestand wird im Laufe des Tages erwartet.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt muss aufgrund der vermutlich zwei Ausbrüche im Kreisgebiet bei Hausgeflügel beziehungsweise in Nutztierbeständen mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden, heißt es im Amtsblatt zur Aufstallverfügung. Aufgrund der hochinfektiösen Viruserkrankung und der bereits amtlich festgestellten Ausbrüche im In- und Ausland kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Erreger bereits in andere Bestände verschleppt beziehungsweise aus anderen Beständen eingeschleppt wurde.

Als Geflügel gelten Fasane, Puten, Gänse, Enten, Legehennen, Rebhühner, Perlhühner und Sträuße. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Alle Maßnahmen zielen darauf, dass sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Wie bei Ausbrüchen der Geflügelpest in den vergangenen Jahren wurde bei der Risikobewertung des Kreises Gütersloh zugrunde gelegt, dass der Kreis Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel ist und dass im Kreis Gütersloh mehrere Feucht- und Rastgebiete vorhanden sind.

Weitere Informationen unter www.kreis-guetersloh.de

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